Arbeitssicherheit im Unternehmen – diese Gesetze und Verordnungen sind wichtig
Die Sicherheit bei der Arbeit und im Arbeitsumfeld ist für jedes Unternehmen ein signifikantes Thema. Es ist sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch der Mitarbeitenden, sich intensiv um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu kümmern, um Ausfälle oder Einschränkungen während der Arbeitszeit so gering wie möglich zu halten. Die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzes ist nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im persönlichen Interesse der Mitarbeitenden, um die eigene Gesundheit und Lebensqualität langfristig zu erhalten. Die Relevanz des Arbeitsschutzes hat auch der Gesetzgeber erkannt und dieses Thema in Gesetzen und Verordnungen geregelt, um einen Standard für sicheres Arbeiten zu etablieren. Wir haben für Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zusammengestellt, die besonders an Industriearbeitsplätzen relevant sind.
Das Arbeitsschutzgesetz – Die Basis für sichere Arbeitsplätze
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Es setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um und gilt in der Regel für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Ausgenommen sind nur Heimarbeiter, Angestellte in privaten Haushalten, Seeleute oder Betriebszugehörige, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen.
Das Arbeitsschutzgesetz wurde in Kraft gesetzt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Letztlich schafft das Gesetz für Arbeitsschutz eine rechtliche Grundlage für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit. Dabei werden folgende Grundsätze verfolgt:
- Vermeidung oder Minimierung von Gefahren
- Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und des technischen Fortschritts
- Umsetzung kollektiver Schutzmaßnahmen
- Sachgerechte Verknüpfung von Technik, Organisation, sozialen Beziehungen und Umwelt
- Bereitstellung klarer und relevanter Anweisungen.
Das Arbeitsschutzgesetz ist eher allgemein formuliert und bildet die Grundlage für spezifischere Verordnungen. Eine solche Verordnung ist zum Beispiel die…
Arbeitsstättenverordnung – Sicherheit und Schutz an der Arbeitsstätte
Die Verordnung über Arbeitsstätten oder Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um konkrete Mindestvorschriften. Werden diese eingehalten, sind Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden beim Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten gewährleistet. Auch für Baustellen gilt die Arbeitsstättenverordnung. Die Verordnung enthält unter anderem Anforderungen an
- Licht-, Klima- und Luftverhältnisse
- Sanitärbereiche
- Erholungsbereiche
- weitere soziale Einrichtungen
- den Nichtraucherschutz
- und die Barrierefreiheit
Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt die Schutzziele eindeutig, lässt aber konkrete Maßnahmen und Lösungswege offen. Es liegt daher in der Verantwortung des Unternehmens, jede Arbeitsstätte entsprechend der Verordnung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände zu gestalten. Eine Unterstützung bietet dabei die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Betriebssicherheitsverordnung – Der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln
Was die Arbeitsstättenverordnung für den Arbeitsplatz regelt, deckt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Arbeitsmittel ab. Sie setzt die europäische Richtlinie 2009/104/EG um. Hinter dem Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ stehen eine ganze Reihe Regelungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, zur Arbeit mit sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen und zu einem umfassenden Schutzkonzept. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Schutzkonzepts ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus umfasst es:
- Eine sicherheitstechnische Bewertung von überwachungsbedürftigen Anlagen
- Die Anwendung des Standes der Technik als Sicherheitsmaßstab
- Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen
Außerdem geht es auf Mindestanforderungen ein, die Arbeitsmittel erfüllen müssen, um dem gesetzlichen Rahmen zu entsprechen.
Der Begriff „überwachungsbedürftige Anlagen“ bezieht sich auf Anlagen, die potenzielle Gefahren bergen. Wenn Mitarbeitende beim Betrieb einer solchen Anlage abstürzen, von einer Explosion erfasst oder durch Brand und Druck gefährdet werden können, muss die Sicherheit dieser Anlage regelmäßig überprüft werden. Überwachungsbedürftige Anlagen umfassen nicht nur offensichtlich gefährliche Geräte wie Dampfkesselanlagen oder Tankstellen, sondern auch Aufzüge und Feuerlöscher, die regelmäßig von einer anerkannten Überwachungsstelle überprüft werden müssen.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – Weniger Stress am Arbeitsplatz
Besonders in der Produktions- und Baubranche sind Mitarbeiter einer hohen Belastung durch Lärm und Vibrationen ausgesetzt. Darum ist die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen” (LärmVibrationsArbSchV) in diesen Branchen eine relevante Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes. Sie gilt jedoch für alle Beschäftigungsbereiche. Ausnahmen bilden die Bundeswehr, die Schifffahrt und der Bergbau.
Die Verordnung legt die Grenzwerte für Lärm, Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen fest und gibt Anleitungen zur Ermittlung dieser Werte. Diese Grenzwerte sind ein Teil der Grundvorschriften, die das Gesetz zum Schutz von Beschäftigten vor Lärm, Vibrationen und deren gesundheitlichen Folgen vorsieht. Zudem werden unter dem Gesetz technische Regeln festgelegt.
Lastenhandhabungsverordnung – Rückengesundheit gesetzlich geregelt
Um Rückenproblemen am Arbeitsplatz vorzubeugen, wurde die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) erlassen. Mit dieser Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen im Umgang mit Lasten umzusetzen. Gemäß der Verordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass:
- die Mitarbeitenden über die körperlichen Voraussetzungen zum Heben von Lasten verfügen.
- die Mitarbeitenden regelmäßig unterwiesen werden.
- eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt wurde.
Die Lastenhandhabungsverordnung stellt die Mindestanforderung an den Arbeitgeber dar, sich um die Rückengesundheit seiner Mitarbeitenden zu kümmern. Um Rückenschmerzen am Arbeitsplatz nachhaltig vorzubeugen, sollten zudem die Prinzipien der Ergonomie beachtet werden.
Weniger Rückenprobleme mit ergonomische Arbeitsstühlen
Unfallverhütungsvorschriften – Vorbeugen statt Nachsorgen
Die Unfallverhütungsvorschriften sind als eigenständiger Teil des Sozialgesetzbuches – gesetzliche Unfallversicherung – vom Arbeitsschutzgesetz abgekoppelt. Die Kosten bei Arbeitsunfällen werden von der Öffentlichen Hand über die Unfallkassen getragen. Deshalb stellen die Unfallverhütungsvorschriften verbindliche Pflichten für Unternehmen und Versicherte dar. Die Vorschriften umfassen
- Maßnahmen, Einrichtungen und Anordnungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitseinschränkungen.
- Anweisungen zum Verhalten der Beschäftigten zur Vermeidung von Unfällen.
- Anforderungen an die arbeitsmedizinischen Maßnahmen und die Qualifikation des durchführenden Arztes.
- die Sicherstellung der Ersten Hilfe.
- die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten, abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten.
Die Überwachung und Durchsetzung der Unfallverhütung obliegt den Berufsgenossenschaften. Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften gehen Hand in Hand und müssen von jedem Unternehmen erfüllt werden.
Gefährdungsbeurteilung – Der erste Schritt zum aktiven Arbeitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz, alle damit verbundenen Verordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen eine regelmäßige Bewertung der Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wenn sich Arbeit oder Umgebung verändern. Wenn ein Arbeitsplatz neu eingerichtet wird, sich die Bedingungen ändern oder neue Erkenntnisse auftreten, ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Jeder Arbeitsplatz sollte in regelmäßigen Abständen auch unabhängig von Veränderungen beurteilt werden, um Schutzmaßnahmen für Arbeit und Gesundheit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Auf diese Weise können Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden.
Die Beurteilung kann vom Arbeitgeber oder fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Der Prozess der vollständigen Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Person. Im Allgemeinen sind folgende Schritte erforderlich:
- Vorbereitung der Beurteilung
- Identifizierung von Gefährdungen
- Bewertung von Gefährdungen
- Festlegung von Maßnahmen
- Umsetzung der Maßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit
- Regelmäßige Wiederholung der Beurteilung
Am Ende der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber laut Dokumentationspflicht Nachweise über die Ergebnisse, die getroffenen Maßnahmen und die Überprüfungen in schriftlicher Form dokumentieren. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen.
Sicheres Arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben – und darüber hinaus
Arbeitsschutz ist ein Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stark beschäftigt. Mitarbeitende sind an ihrer körperlichen Gesundheit interessiert, während Arbeitgeber langfristig deren Leistungsfähigkeit hochhalten möchten. Mit dem Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und den Verordnungen zum Arbeitsschutz ist ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der es beiden Parteien ermöglicht, ihre jeweiligen Ziele zu erreichen.
Allerdings liegt die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz beim Arbeitgeber. Es liegt in seiner Verantwortung, seinen Mitarbeitenden gesunde Arbeitsbedingungen zu bieten. Der Arbeitgeber kann dies annehmen und sein Verhalten zugunsten ihrer Gesunderhaltung ändern. Dazu verpflichtet ist er jedoch nicht.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist zuerst eine Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze im Unternehmen erforderlich, gefolgt von entsprechenden Maßnahmen. Damit sind die meisten Vorgaben aus den Gesetzestexten bereits erfüllt und es wird eine grundlegend menschengerechte Arbeit ermöglicht. Für eine langfristige Erhaltung der Mitarbeitergesundheit sollten die Arbeitsplätze zusätzlich nach ergonomischen Prinzipien gestaltet werden.
Ähnliche Beiträge
Beratung & Kontakt
Gerne beraten wir Sie ganz individuell und persönlich